SGS-Umgang mit Smartphones

 – Tipps für Eltern zur Smartphone-Nutzung ihrer Kinder –

Umgang mit dem Smartphone und Nutzung an der Schule

Das Smartphone ist aus dem Leben vieler (junger) Menschen nicht mehr wegzudenken. Für einen guten und sicheren Umgang der digitalen Medien möchten wir Ihnen im Folgenden rechtliche und praktische Tipps an die Hand geben. In Kooperation der Schulleitung und der Schulsozialarbeit werden aktuell ergänzende Angebote, wie Klassenstunden, Elterninformationen / -abende und externe Präventionsmaßnahmen erarbeitet.

Die Regelung zur Handynutzung an der Staudinger-Gesamtschule basiert auf einem Stufen-Modell. Demnach gilt für die Klasse 5-7 (also in der Orientierungsstufe) ein „Handy-Verbot“: Ein Nutzungsverbot während der gesamten Schulzeit. Wer sein Handy aus Sicherheitsgründen dennoch dabei hat, hat dies ausgeschaltet in der Tasche zu haben. In Notfällen können die Schüler und Schülerinnen über das Sekretariat oder die Lehrkräfte Kontakt mit ihren Eltern aufnehmen.

 Whatsapp (und andere Messenger, momentan besonders snapchat)

WhatsApp ist die weltweit beliebteste Messenger-App und ist natürlich auch für Kinder und Jugendliche wichtig, um in mit Freunden, den Eltern oder anderen Bezugspersonen in Kontakt zu bleiben.
– laut Nutzungsbedingungen ab 13 Jahren erlaubt (seit 11.April 2024, davor ab 16 Jahren)
– Altersangabe wird nicht geprüft, wird daher oft schon von jüngeren genutzt
– bei U13-jährigen müssen Eltern der Nutzung zustimmen

Kinder sollten besonders über die möglichen Gefahren aufgeklärt werden:

  • Cybermobbing in Chats, die oft durch Streitigkeiten unter Freund*innen oder durch problematische Klassensituationen entstehen. Sprechen Sie mit dem Kind und informieren Sie bei Bedarf die Lehrperson. Durch Screenshots die Äußerungen/Bilder dokumentieren und „Blockieren“-Funktion nutzen.
  • Belästigung/Kontakt durch Fremde: Generell sollten Kinder und Jugendliche den Kontakt sofort abbrechen, wenn die Fragen der Chatpartner*innen unangenehm werden oder sie sich bedrängt fühlen. Weisen Sie Ihr Kind frühzeitig darauf hin, sich niemals allein mit einer Online-Bekanntschaft zu treffen.

Stellen Sie WhatsApp so ein, dass nur Personen aus der eigenen Kontaktliste Ihr Kind zu Gruppenchats hinzufügen dürfen. Ist Ihr Kind aus Versehen doch einer Gruppe beigetreten, kann es diese auch nachträglich wieder verlassen und sie bei WhatsApp melden.

  • Bilder und Videos, in denen andere Personen dargestellt sind, dürfen nur mit Zustimmung der gezeigten Personen versendet werden. Generell gilt, dass jedes Bild dem Urheberrecht unterliegt und somit eine Abmahnung bei ungefragter Nutzung möglich ist.
  • Überprüfen Sie, ob WhatsApp, Snapchat und co. automatisch zugeschickte Bilder lokal auf dem Smartphone speichern und deaktivieren Sie diese Funktion gegebenenfalls.
    • Sensibilisieren Sie ihr Kind für den Umgang mit unangemessenen Inhalten: Machen Sie ihrem Kind bewusst, dass der Besitz und das Weiterleiten von unangemessenen oder verbotenen Inhalten strafbar sind. Zu diesen Inhalten gehören:
  • Die Verbreitung von (Kinder-)pornografischem Material
  • Das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole (z.B. Hakenkreuz)
  • Volksverhetzung, Leugnung des Holocaust und Aufruf zu Straftaten

Wichtig ist: Für Kinder U14 haften die Eltern!

Ø  Einstellungen der App gemeinsam einrichten, um ungewollte Voreinstellungen zu deaktivieren

Ø  Keine Fotos von Anderen ungefragt verschicken oder positive Formulierung Fotos von Anderen nur mit deren Zustimmung verschicken, um die Persönlichkeitsrechte anderer nicht zu verletzten

Ø  Bei problematischen Inhalten Dokumentation durch Screenshot, damit ggf. später darauf Bezug genommen werden kann.
(Achtung: Explizite Inhalte wie z.B. Kinderpornografie dürfen nicht durch Screenshots vervielfältigt werden – bitte direkt an die Polizei wenden).

TikTok

Die App TikTok wurde für ihre Tanz- und Lip-Sync-Videos mit musikalischer Untermalung bekannt.
– laut AGB darf die App ab 13 Jahren genutzt werden
– Altersangabe wird nicht geprüft, sodass U13-jährige einen leichten Zugang haben

  • Besonders beliebt sind Videos zu sogenannten Challenges, also Herausforderungen oder Mutproben. Es gibt unterhaltsame und harmlose Challenges, aber auch welche, die zu riskanten oder kriminellen Taten anstiften, wie z.B. Diebstahl oder Vandalismus, aber auch selbstverletzendes Verhalten. Kinder fällt es oft schwer hier den Unterschied zu erkennen.
  • Challenges entwickeln eine Eskalationsspirale. Auf der Jagd nach Aufmerksamkeit versuchen Teilnehmende sich gegenseitig zu übertreffen.

Aus aktuellem Anlass ist dieser Punkt besonders hervorzuheben. Challenges bzw. Trends im Allgemeinen kommen phasenweise und verbreiten sich schnell. Die aktuelle Challenge der „Pilotentest“, bei dem Kinder-/Jugendliche sich durch Atemtechnik und körperlichem Einwirken einer anderen Person bis zur Bewusstlosigkeit bringen kann nicht nur große gesundheitliche Schäden zur Folge haben, sondern bis zum Tot führen. So sind auch momentan bundesweit und in Freiburg vermehrt Vorfälle bekannt geworden, wo Challenges zu Einsätzen von Rettungskräften geführt haben.

  • Vermehrt wird TikTok auch zur Verbreitung von „Fake-News“ oder radikalen Inhalten (rechtsextrem, islamistisch, etc.) genutzt.

Was können Eltern dagegen tun?

  • Mit Kindern über TikTok und die Gefahren von Challenges sprechen. Zeigen Sie ehrliches Interesse und lassen sie sich immer mal wieder Videos zeigen. Dann bekommen Sie schnell ein Gefühl dafür, ob potenziell gefährliche Inhalte dabei sind.
  • Nutzen Sie die Funktion „begleiteter Modus“ von TikTok. Hier können Bildschirmzeit, Kontaktmöglichkeiten sowie Filter für die „Für dich“ Seite über das Elternhandy eingestellt werden. Somit können Sie auch aus dem Hintergrund nachvollziehen, was Ihr Kind an Inhalten konsumiert.
  • Teilen/Weiterverbreiten von gefährlichen Challenges kann auch für andere gefährlich werden -> Gefährliche Inhalte können z.B. unter

https://www.jugendschutz.net/verstoss-melden gemeldet werden.

  • Besprechen Sie mit Ihrem Kind, an wen es sich wenden kann, sollte das Kind auf Inhalte treffen, mit denen es nicht umgehen kann -> Schulsozialarbeit, Lehrkräfte, Familie etc.

 

Generell gilt: Überlassen Eltern ihrem minderjährigen Kind ein Smartphone zu eigener Nutzung, so stehen Sie in der Pflicht, die Nutzung des Geräts durch das Kind bis zu dessen Volljährigkeit (…) zu begleiten und zu beaufsichtigen. Eltern sind verpflichtet, sich die erforderlichen Kenntnisse der digitalen Medien anzueignen, um die Begleitung und Aufsicht erfüllen zu können.

– Beschluss Familiengericht Bad Hersfeld 15.05.2017-


Das bedeutet konkret, dass Sie das Smartphone mit Ihrem Kind zusammen regelmäßig durchgehen.
Lassen Sie sich zeigen, was Ihr Kind im Internet und Social Media tut. So signalisieren Sie ihrem Kind, dass es mit den dortigen Themen nicht alleine ist und ein*e Ansprechpartner*in hat.

 

Tipps für Eltern

 

Ø  Sich Zeit nehmen und sich regelmäßig danach erkundigen, was das Kind im Internet macht und erlebt, im Austausch darüber bleiben. -> Stellen sie Fragen. Im Gespräch bleiben und Kinder bei der Mediennutzung begleiten. So gewinnt das Kind ihr Vertrauen und kann bei Problemen mit Ihnen darüber sprechen.

Ø  Das Gerät/den Account gemeinsam mit dem Kind einrichten und über Privatsphäre und Sicherheit sprechen.

Ø  Geräte/Apps Kindersicher einrichten (Kinder-/Jugendschutzeinstellungen) z.B. www.medien-kindersicher.de oder www.saferinternet.at/privatsphaere-leitfaeden.

Ø  Klare Regeln für die Nutzung und die Nutzungsdauer des Geräts/der App aufstellen:
z.B. keine privaten Infos teilen, angemessener Umgang mit anderen, keine unangemessenen oder Bilder/Videos von anderen teilen.
Es kann ein Medien-Nutzungsvertrag festgelegt werden, z.B.: www.mediennutzungsvertrag.de.

Ø  Mit der Zeit können Schutzeinstellungen auch gelockert werden.

Ø  Keine Strafen/Sanktionen androhen. Die Kinder sollen keine Angst haben, mit den Eltern darüber zu sprechen, auch wenn mal was schiefgeht.

Ø  Kinder mit anonymen, kostenlosen Hilfsangeboten vertraut machen, wenn sie sich nicht an die Eltern wenden möchten, z.B.

www.nummergegenkummer.de, www.juuuport.de.

 

Quellen: