Information über verbindliche Regelungen
an der Staudinger-Gesamtschule
[Stand 08/2025]
1. Hausordnung
Unsere Schule ist ein Ort des Lernens und der Begegnung. Verhalte dich deshalb so gegenüber anderen, wie du möchtest, dass andere dir begegnen. Das erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Achtung des anderen.
Die Schulgemeinde hat sich zum Erreichen dieses Ziels auf zwölf Leitsätze geeinigt, welche für die gesamte Schule gelten:
- Wir verhalten uns höflich und respektvoll zu allen am Schulleben Beteiligten.
- Wir nehmen aufeinander Rücksicht und achten uns.
- Wir lösen Konflikte gewaltfrei.
- Wir sind pünktlich zu jeder Unterrichtsstunde.
- Wir halten unsere Arbeitsmittel vollständig und haben sie passend dabei.
- Wir alle haben das Recht, ungestört zu arbeiten.
- Wir halten uns an die Mediennutzungsregeln unserer Schule.
- Wir bleiben (bis einschließlich Klasse 9) bis zum Unterrichtsende auf dem Schulgelände.
- Wir halten das gesamte Schulgebäude und -gelände sauber.
- Wir gehen sorgsam mit (fremdem) Eigentum um.
- Wir kennen die Regeln im Brand- und Amokfall und halten uns daran.
- Wir halten uns an das Gesetz.
Bezüglich dieser Leitsätze gibt es weitere Erklärungen und Regelungen für den Schultag, das Schulgelände, dasSchulgebäude und die Unterrichtsräume:
A. Schultag
Wir sind pünktlich zu jeder Unterrichtsstunde.
- Wenn fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn die Lehrerin oder der Lehrer nicht erschienen ist, melden sich die Klassensprecher*innen/Kurssprecher*innen im Vertretungsplanbüro, bei ihrer Stufenleitung oder im Schulsekretariat.
Wir halten unsere Arbeitsmittel vollständig und haben sie passend dabei.
- Zu Beginn der Unterrichtsstunde haben wir unsere Materialien auf dem Tisch vorbereitet.
Wir alle haben das Recht, ungestört zu arbeiten.
- Der Aufenthalt auf den Fluren ist während des Unterrichts nicht erlaubt, es sei denn, die Lehrkraft erlaubt dies ausdrücklich.
- In den 20-Minuten-Pausen und der Mittagspause sind auf den Fluren nur ruhige Aktivitäten erlaubt.
- Essen ist während des Unterrichts, Kaugummis sind auf dem Schulgelände und im Schulhaus nicht erlaubt.
- Mützen werden auf Wunsch einer Lehrkraft abgenommen.
Wir bleiben (bis einschließlich Klasse 9) bis zum Unterrichtsende auf dem Schulgelände
- Das Billardcafé ist von 7h15 – 8h00 geöffnet.
- Unterrichtsbeginn ist um 8.00 Uhr und Unterrichtsende um 16.00 Uhr bzw. mittwochs um 13.05 Uhr (für die Klassen 5-10; die Oberstufe hat teilweise abweichende Unterrichtszeiten).
- Das Schulsekretariat ist für Schüler*innen in den Vormittagspausen geöffnet.
- Wer im Laufe eines Schultages erkrankt, holt sich ein Entlass-Formular und lässt dies durch die Fachlehrkraft der laufenden Stunde oder in den Pausen von der der nächsten Stunde abzeichnen.
- Bei Entfall des Nachmittagsunterrichts bleiben die Schüler*innen der Klassen 5 bis einschließlich 9 im Sinne unseres Ganztageskonzepts bis 14:25 Uhr in der Schule und erscheinen ggfs. bei der Abmeldung durch die Mittelstufenleitung oder Orientierungsstufenleitung.
Wir halten uns an das Gesetz
- Es herrscht Rauchverbot auf dem gesamten Schulgelände und im Schulhaus.
- Unsere Schule ist frei von Drogen, Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen.
- Unsere Schule ist frei von Mobbing, Gewalt, sexueller Belästigung, Einschüchterung und Bedrohung.
B. Schulgelände
- Aus Gründen der Aufsichtspflicht ist es während der Pausen und Freistunden nicht erlaubt, das Schulgelände zu verlassen (Ausnahme: Schüler*innen der Klassen 10-13 oder in besonderen Einzelfällen nach Absprache). Wer das Gelände dennoch verlässt, verliert seinen Versicherungsschutz und muss mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen rechnen. Die Staudinger-Gesamtschule ist eine gebundene Ganztagesschule mit einem vielfältigen Angebot in der Mittagspause, zu dessen Nutzung wir herzlich einladen.
- Auf dem gesamten Schulgelände ist Fahrverbot für motorisierte Fahrzeuge; Ausnahme: Rettungsfahrzeuge und Lieferanten.
- Schuleingänge und Fluchtwege müssen freigehalten werden.
- Schulfremden Personen ist der Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
C. Unterrichts- und andere Räume
- Wir halten das gesamte Schulgebäude und -gelände sauber.
- Neben den Klassendiensten zur Reinhaltung der Klassenzimmer, des Schulgebäudes und der Außenbereiche sind alle Schülerinnen und Schüler verantwortlich für die Reinhaltung der Toiletten. Diese sind keine Aufenthaltsräume. Wir halten uns in den Toiletten nicht länger als nötig auf, achten auf respektvollen Umgang und verlassen die Toiletten so, dass sie auch von anderen weiter gerne genutzt werden können.
- Für die Sauberkeit im Klassenzimmer und auf dem Flur davor ist jede Klasse selbst verantwortlich.
- Am Ende des Schultages wird der gröbste Abfall aufgesammelt und muss entsprechend in den verschiedenen Mülleimern getrennt entsorgt werden. In jedem Klassenzimmer gibt es Besen und Schaufel.
- Die Klassenzimmer/Unterrichtsräume werden von der Reinigungsfirma nicht täglich gereinigt.
- Nach dem Unterricht wird grundsätzlich aufgestuhlt. Verantwortlich sind die Lehrkraft und die Klasse, die als letzte im Unterrichtsraum sind.
- Die Reinigung der Flure/offenen Bereiche erfolgt nach einem ausgegebenen Plan für jede Klasse/jedes Tutorat.
- Jede Klasse/jedes Tutorat teilt diesen Ordnungsdienst selbstverantwortlich ein.
- Wir gehen sorgsam mit (fremdem) Eigentum um.
- Unsere Schule ist frei von Diebstahl und mutwilliger Sachbeschädigung (z.B. Beschmieren von Tischen und Wänden, Zerstörung von Gegenständen etc.).
2. Vereinbarung zur Mediennutzung
Leitsätze zur Mediennutzung an der Staudinger-Gesamtschule
1. Wir nutzen analoge und digitale Medien im Unterricht, um das Lernen bestmöglich zu unterstützen. Die Schwerpunkte liegen dabei auf Kommunikation, Kollaboration, Kreativität und kritischem Denken.
2. Wir pflegen einen positiven Umgang mit Fehlern, die beim Einsatz von digitalen Medien entstehen (können) und greifen diese für die Weiterentwicklung auf.
3. Wir lernen sowohl mit digitalen als auch analogen Medien, die sich einander ergänzen und nicht in Konkurrenz stehen sollen.
4. Wir nutzen digitale Medien zwar zum Abruf von Faktenwissen, erkennen aber die für die Transferleistung unverminderte Bedeutung einer fächerübergreifenden Allgemeinbildung.
5. Wir gestatten die außerunterrichtliche Nutzung von Mobile Devices mit zunehmendem Alter und anwachsenden Freiheiten, in Anerkennung der Digitalität als neues Leitmedium und um das Lernen der Funktionalität digitaler Medien zu unterstützen.
6. Wir sehen Schüler*innen und Lehrkräfte in Bezug auf digitale Mediennutzung als dauerhaft Lernende.
Bezüglich dieser Leitsätze gibt es weitere Erklärungen und Regelungen für die konkrete Mediennutzung:
A. Allgemeines
- Es gilt folgender Stufenplan der Berechtigungen zur Mediennutzung:
- Gewaltverherrlichende, pornografische, rassistische oder in anderer Form jugendgefährdende Inhalte dürfen sich weder auf dem privaten, digitalen Endgerät noch auf dem schulischen iPad befinden oder von diesen aufgerufen werden.
- Foto-, Film- und Tonaufnahmen dürfen auf dem Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft und zu schulischen Zwecken aufgenommen werden.
- Aufnahmen von anderen Personen, ohne deren ausdrückliche Zustimmung, sind untersagt.
- Die Nutzung des schuleigenen WLAN ist nur zu unterrichtlichen Zwecken gestattet.
B. Regeln zum Umgang mit schulischen iPads
- Die Nutzung des schulischen i-Pads ist während der Schulzeit nur zu Unterrichtszwecken gestattet.
- Das iPad darf ausschließlich nach Absprache mit der Lehrkraft verwendet werden. Die Lehrkraft entscheidet, ob, wann und wie das iPad genutzt wird.
- Das schulische iPad in iPad-Klassen muss vollständig aufgeladen und mit genügend freiem Speicherplatz in den Unterricht mitgebracht werden.
- Für die Nutzung von Video- und Tonaufnahmen bringen die Schüler*innen in iPad-Klassen immer Kopfhörer zusammen mit dem iPad mit in die Schule.
- Das schulische iPad entbindet nicht von der Pflicht, alle anderen Schulbücher und Materialien mitzubringen.
- Das Tauschen von privaten Dateien (Fotos, Musik, Videos, Spiele etc.) ist in der Schule untersagt. Auch schulische Daten dürfen (z.B. via AirDrop) nur nach Aufforderung durch die Lehrkraft gesendet werden.
- Zusätzliche Apps zu den bereits vorinstallierten, die Unterrichtszwecken dienen müssen, dürfen nur mit Erlaubnis einer Fachlehrkraft installiert werden. Deshalb muss beim Nutzen einer privaten Apple-ID das Synchronisieren der privaten Apps und Dateien auch ausgeschaltet werden.
- Das schulische iPad ist kein privates Gerät. Lehrkräfte dürfen Dateien, Apps, Browserverläufe, Cookies etc. sichten und das Gerät gegebenenfalls einziehen.
- Jede*r trägt selbst Verantwortung für sein Gerät, behandelt es sorgsam und passt selbstständig darauf auf.
- Am Ende des Tages nehmen alle Schüler*innen in iPad-Klassen ihr iPad mit nach Hause.
3. Krankmeldungen und Beurlaubungen
Bitte beachten Sie das Vorgehen zur Entschuldigung/Beurlaubung Ihrer Kinder (volljährige Schüler*innen sind selbst ihre Krankmeldung und Beurlaubung verantwortlich):
A. Krankheit
Wenn Ihr Kind erkrankt, melden Sie dies bitte morgens vor 8 Uhr über WebUntis. Diese Meldung gilt gleichzeitig als schriftliche Entschuldigung. Weitere Krankheitstage müssen in WebUntis gemeldet werden.
Wenn eine Entschuldigung über WebUntis nicht möglich ist, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Meldung an das Schulsekretariat (per E-Mail: abwesenheit.staudingergs@freiburger-schulen.bwl.de oder im Notfall telefonisch unter 0761-201-7711) vor 8 Uhr.
- Diese Meldung gilt für den jeweiligen Tag. Sollte Ihr Kind längerfristig erkrankt sein, melden Sie dies bitte ebenso dem Sekretariat.
- Die Lehrkräfte können, wenn das Kind wieder zur Schule kommt, eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten einfordern. Diese schriftliche Entschuldigung kann dann auch über das Logbuch erfolgen.
B. Arzttermine
- Arzttermine sollten möglichst außerhalb der Unterrichtszeiten liegen. Ein vorzeitiges Entlassen aus dem Unterricht kann nur mit vorliegender Entschuldigung der Erziehungsberechtigten erfolgen. Auch dies können Sie ins Logbuch eintragen.
- Wenn es Ihrem Kind während des Schultages so schlecht geht, dass es sich krankmeldet, gilt: Das Formular zur Abmeldung ersetzt nicht eine schriftliche Entschuldigung, die das Kind an dem Tag, an dem es wieder zur Schule kommt, mitbringt.